Ihre Rechtsanwältin

Herzlich Willkommen bei Ihrer Anwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Susanne Liersch
1966 geboren in Velbert
(Nordrhein-Westfalen)

Geprüfte Spezialistin für Familienrecht, ausgewiesen durch die von der Rechtsanwaltskammer Berlin verliehene Berechtigung den Titel Fachanwältin für Familienrecht führen zu dürfen.

  • Zugelassene Rechtsanwältin seit 2002
  • Spezialisierung auf das Gebiet des Familienrechts seit 2002
  • Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Liersch 2006
  • Fachanwältin für Familienrecht seit 2011
  • Zulassung bei allen Amtsgerichten und Landgerichten sowie den Oberlandesgerichten und dem Kammergericht

Ich bin Ihre Anwältin für Familienrecht und Scheidung in Berlin Steglitz.

Ich freue mich, Sie auf meiner Internetseite begrüßen zu dürfen.

Seit mehr als fünfzehn Jahren bin ich mit großem Engagement und Erfolg auf dem Gebiet des Familienrechts tätig.

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Schwerpunkt meiner fachanwaltlichen Tätigkeit ist das Scheidungsrecht, die Scheidungsfolgen, wie Versorgungs­ausgleich und Zugewinnausgleich, sowie der Unterhalt, d. h. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt.

Als besonders qualifizierte Anwältin für Familienrecht biete ich Ihnen in familienrechtlichen Angelegenheiten kompetente rechtliche Unterstützung und Begleitung.

Meine langjährige Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Familienrechts und des Scheidungsrechts sowie jährlich mehrfache Fortbildungen gewährleisten Ihnen eine fachlich hochqualifizierte und zuverlässige Rechtsberatung sowie außer­gerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Schnelle Erreichbarkeit und die Vergabe von zeitnahen Terminen sind für mich selbstverständlich, da beides zu einem optimalen rechtlichen Beistand gehört. Einen Termin können Sie telefonisch vereinbaren oder hierfür mein Kontaktformular verwenden.

Als Anwältin für Familienrecht nehme ich mir Zeit für Ihr Anliegen und lege besonderen Wert auf eine persönliche Beratung in angenehmer Atmosphäre und vertrauensvolle Betreuung meiner Mandanten, da mir durchaus bewusst ist, dass sich meine Mandanten oftmals in einer besonders schwierigen Lebenssituation befinden.

Zu meinen Tätigkeiten gehört selbstverständlich auch das Erstellen von Eheverträgen, Trennungs­vereinbarungen und Scheidungsfolgen­vereinbarungen. Mehr zu diesem Thema können Sie auf meiner Seite Scheidung erfahren.

Wenn Ehegatten bereit sind, eine gütliche Regelung im Rahmen einer Trennungs­vereinbarung oder Scheidungsfolgen­vereinbarung zu finden, unterstütze ich dies fachlich, da gerichtliche Verfahren nur dann betrieben werden sollten, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich oder nicht gewünscht ist.

Als qualifizierte Anwältin für Familienrecht führe ich meine Kanzlei in Bürogemeinschaft mit Frau Rechtsanwältin Claudia Neumann www.neumann-rechtsanwaeltin.de und Herrn Rechtsanwalt Steffen Radlbeck www.anwalt-radlbeck.de, die sich auf das Erbrecht bzw. das Immobilienrecht spezialisiert haben, um Ihnen eine breitgefächerte Beratung anbieten zu können.